Das Ziel in der Verhaltenstherapie ist es, seelisches Leid mit Hilfe verschiedener Methoden zu lindern oder zu heilen.
Verhaltenstherapie
Verhaltenstherapie

Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung psychischer Störungen und Erkrankungen mittels wissenschaftlich fundierter Methoden. Das Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid mit Hilfe dieser Methoden zu lindern oder zu heilen. Die Psychotherapie ist wissenschaftlich fundiert und der Begriff „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ ist rechtlich geschützt. In Deutschland werden psychologische Psychotherapeuten nach einer von vier psychotherapeutischen Ansätzen ausgebildet: die kognitive Verhaltenstherapie, die psychoanalytische Therapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die systemische Therapie. Psychologische Psychotherapeuten schließen ihre Ausbildung mit der Approbation ab. Diese gilt als Gütesiegel für eine fundierte und professionelle Behandlung.
Das Therapeutenteam in der Gemeinschaftspraxis Lebenswege besteht aus staatlich approbierten Psychotherapeuten der Fachrichtung Verhaltenstherapie. Wir unterstützen Sie mittels Methoden der klassischen kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) und daraus entstandener Therapieansätze. Der klassische Ansatz geht davon aus, dass in der Lerngeschichte erworbene Lernerfahrungen die zentrale Rolle bei der Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Erkrankungen spielen. In der Behandlung liegt demnach der Fokus darauf, problematische Denkmuster und Verhaltensweisen zu erkennen und zu verändern. Erweiternd kommen nach Bedarf weitere Methoden zum Einsatz: Achtsamkeitsbasierte und körperorientierte Verfahren, imaginative und hypnotherapeutische Methoden, CBASP (Methode zur Behandlung chronischer Depressionen) sowie EMDR (Traumatherapiemethode).
Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und fast jeder zweite Erwachsene ist in seinem Leben mindestens einmal davon betroffen. Oftmals gehen diese mit hohen Leidensdruck und erheblichen Einschränkungen im Berufs- sowie Privatleben einher. Das Therapeutenteam der psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxis Lebenswege ist in der Behandlung aller psychischen Störungen ausgebildet. Gleichzeitig kann eine Zusammenarbeit mit ärztlichen Behandlern (z. B. Hausarzt, Psychiater, Neurologe) sinnvoll sein.
Zu den psychischen Störungen, bei denen eine Psychotherapie indiziert ist, gehören:
- Depressionen
- Angst- und Zwangsstörungen
- Burnout-Syndrom
- Psychosomatische Krankheitsbilder und Schmerzstörungen
- Essstörungen
- Suchterkrankungen (Substanz- und Verhaltenssüchte)
- Sexuelle Störungen
- Nichtorganische Schlafstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Posttraumatische Belastungsreaktionen und Traumafolgestörungen
- Trauer- und Verlusterfahrungen mit langanhaltendem Leidensdruck
- Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung durch Lebens-, Berufs- und Sinnkrisen
- (Teil-) remittierte psychotische Erkrankungen wie z. B. die Schizophrenie
Die Behandlung psychischer Störungen durch approbierte psychologische Psychotherapeuten wird in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Sofern bei Ihnen keine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, unterstützen wir Sie gern im Rahmen von Coaching, psychologischer Beratung oder Paartherapie. Die Kosten hierfür werden jedoch in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen.
In der Praxis Lebenswege behandeln wir sowohl im Einzel-, als auch im Gruppensetting. Auch eine Kombinationsbehandlung ist möglich. Folgend finden Sie eine kurze Erklärung zu den jeweiligen Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zu Beginn Ihrer Therapie finden ein bis drei psychotherapeutische Sprechstunden statt. Diese dienen vorrangig zur diagnostischen Ersteinschätzung, Abklärung des Behandlungsbedarfs und einer Empfehlung in Bezug auf das weitere Vorgehen.
Auch wenn aktuell alle Therapieplätze belegt sind, sind kassenärztlich Psychotherapeuten verpflichtet psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Dies kann zu der Situation führen, dass zwar Sprechstunden angeboten werden, die Therapie aber nicht unmittelbar in unserer Praxis durchgeführt werden kann.
Es folgen anschließend mindestens zwei bis maximal vier sogenannte probatorische Sitzungen. Hier werden biographische Informationen zu Ihrer Lebensgeschichte erhoben, die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, sowie individuelle Therapieziele vereinbart. Wenn Sie und Ihr Therapeut sich eine konstruktive Zusammenarbeit vorstellen können, wird spätestens nach Abschluss der probatorischen Sitzungen die eigentliche Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beantragt. Sofern Ihr Kostenträger die Therapie bewilligt, werden die Kosten der Behandlung in der Regel vollständig übernommen.
Das gesetzliche Versorgungssystem legt einen großen Fokus auf Gruppentherapie. Der Gedanke an eine gruppentherapeutische Behandlung kann erst einmal Unbehagen auslösen. Dabei bietet sie vielfältige Vorteile wie den gegenseitigen Austausch und Unterstützung, authentisches Feedback und Vertrauen, sowie die Möglichkeit Übungen gemeinsam durchzuführen, um die Schwierigkeiten und Herausforderungen, die psychische Erkrankungen bedeuten, besser bewältigen zu können. Um einen besseren Eindruck von Gruppentherapie zu bekommen, bieten die gesetzlichen Kostenträger Ihnen die Möglichkeit an der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung teilzunehmen. Hier können Sie das Behandlungskonzept in vier Sitzungen kennenlernen. Eine Einheit psychotherapeutischer Gruppentherapie besteht in der Regel aus sieben bis neun Teilnehmenden. Die Sitzungen finden wöchentlich zu einem festen Termin statt und jede Sitzung dauert 100 Minuten.
In der Praxis Lebenswege bieten wir bevorzugt eine Kombinationsbehandlung aus Gruppen- und Einzelsitzungen an. Die Einzeltherapiesitzungen dauern dabei jeweils 50 Minuten und finden etwa alle vier bis acht Wochen statt. Die Anzahl der Gruppensitzungen ist demnach größer, als die Anzahl der Einzelsitzungen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es insgesamt vier Beantragungsschritte für die verhaltenstherapeutische Psychotherapie: die Kurzzeittherapie 1 (12 Sitzungen), die Kurzzeittherapie 2 (weitere 12 Sitzungen), die Langzeittherapie (weitere 36 Sitzungen) und die Fortführung der Langzeittherapie (maximal weitere 20 Sitzungen). Insgesamt beträgt die maximale Höchstdauer einer Verhaltenstherapie demnach 80 Sitzungen zuzüglich psychotherapeutischer Sprechstunde und probatorischer Sitzungen. In vielen Fällen kann bereits durch eine Kurzzeittherapie die Symptomatik deutlich reduziert werden. Die individuelle Dauer und Zusammensetzung Ihrer Psychotherapie richtet sich u. a. nach dem Behandlungsbedarf und dem Symptombild, Ihrer Veränderungsmotivation, sowie den Behandlungsfortschritten. Ihr behandelnder Therapeut wird dies im Verlauf Ihrer Psychotherapie im Rahmen der individuellen Therapieplanung mit Ihnen besprechen.
In Deutschland sind Psychologische Psychotherapeuten dem Status eines Facharztes gleichgestellt. Dadurch ist es möglich, dass Sie die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenkasse oder den Beihilfestellen erstattet bekommen können. Der Umfang Ihrer Psychotherapie variiert dabei je nach Versicherer. In der Regel kann die Behandlung sowohl im Einzelsetting (50 Minuten pro Sitzung), als auch im Gruppensetting (100 Minuten pro Sitzung) stattfinden. Analog zu den Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beginnen wir mit drei psychotherapeutischen Sprechstunden, um Ihre aktuelle Situation und den Behandlungsbedarf abzuklären. Anschließend folgen bis zu fünf probatorische Sitzungen zur Erfassung von Informationen zu Ihrer Lebensgeschichte, der Klärung von Rahmenbedingungen, zur Durchführung psychologischer Diagnostik, sowie dem Festlegen individueller Therapieziele. Im Anschluss startet die eigentliche Psychotherapie. In manchen Fällen muss diese gutachterpflichtig beantragt werden, wodurch weitere Kosten entstehen. Die Anzahl der von Ihrem Versicherungsträger übernommenen Sitzungen ist zudem von Ihren Versicherungsbedingungen abhängig.
Seit dem 01.07.2024 sind neue gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) gültig. Die Kosten der darin enthaltenen psychotherapeutischen Leistungen haben sich dadurch erstmals seit über 25 Jahren erhöht. Eine Übersicht der in Rechnung zu stellenden Leistungen, sowie ein fiktives Beispiel der Gesamtkosten für eine Psychotherapie nach den neuen Abrechnungsempfehlungen finden Sie in der Rubrik „Downloads“.
In der Regel stellen wir Ihnen monatlich die entstandenen Kosten in Rechnung. Diese können Sie daraufhin bei Ihrem Versicherungsträger einreichen. In Abhängigkeit von Ihren Versicherungsbedingungen ist es nicht auszuschließen, dass Sie einen Teil der Kosten für Ihre Psychotherapie selbst tragen müssen. Wir empfehlen Ihnen den Umfang der Kostenübernahme bereits vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung abzuklären. Zur Unterstützung finden Sie in der Rubrik „Downloads“ eine Checkliste mit den zentralen Fragen zur Kostenübernahme durch private Versicherungsträger. Nach Möglichkeit bitten wir Sie die ausgefüllte Checkliste zum Erstgespräch mitzubringen.
Sie möchten eine Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch nehmen?
Dies kommt vor allem für Menschen in Frage, die ihren Versicherungsträger nicht in Anspruch nehmen wollen oder können. Die Höhe der Kosten richtet sich ebenfalls nach den o.g. Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024. Die Aspekte zur Kostenübernahme durch einen Versicherungsträger entfallen dann natürlich für Sie. Der Umfang Ihrer Psychotherapie kann exakt nach Ihren individuellen Bedürfnissen gewählt werden. Gleichzeitig sparen Sie sich so bürokratischen Aufwand und genießen dabei absolute Diskretion.